Förderverein Radsport Bergstrasse

Spendenkkonto

Bankverbindung

Volksbank Darmstadt Mainz
IBAN DE 83 5519 0000 0542 9950 14

Feststellung

Der Förderverein Radsport Hessische Bergstraße fördert folgende gemeinnützige Zwecke: Sport (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO) Die Satzung des Fördervereins Radsport Hessische Bergstraße, Kandelbornweg 3A, 64625 Bensheim in der Fassung vom 12.07.2018 erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung.

Spendenbescheinigung

Der Verein ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.