Der Förderverein Radsport Hessische Bergstraße fördert folgende gemeinnützige Zwecke: Sport (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO) Die Satzung des Fördervereins Radsport Hessische Bergstraße, Kandelbornweg 3A, 64625 Bensheim in der Fassung vom 12.07.2018 erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 Abgabenordnung.
Spendenbescheinigung
Der Verein ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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